A & B Mitgliedschaft

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Praktizierende Mitglieder

Auf der Hauptversammlung der letzten Jahrestagung wurde über die A- und B-Mitgliedschaft informiert.
Um allen Mitgliedern diese Information zugänglich zu machen, erfolgt nun hier die genaue Beschreibung
und das Prozedere:
In den Statuten des ILPV findet man unter dem III. Abschnitt unter Artikel 7 die Unterscheidung zwischen
praktizierenden Mitgliedern A und praktizierenden Mitgliedern B.
Im Laufenden werden wir von A-Mitgliedschaft bzw. von B-Mitgliedschaft sprechen.
Allgemein zur Mitgliedschaft (unabhängig ob A oder B) gilt der erfolgreiche Abschluss der ILP-Ausbildung.
Um eine A-Mitgliedschaft zu erlangen, ist es notwendig, Inhaber eines gültigen Qualitätslabels zu sein.
Dies bedeutet, dass man nachweist, sich hinsichtlich authentischen ILPs weitergebildet zu haben.
Eine B-Mitgliedschaft setzt dieses gültige Qualitätslabel nicht voraus.
(Siehe Art. 7 a und b der Statuten des ILPV).
Ein gültiges Qualitätslabel und somit die A-Mitgliedschaft erhält ein Mitglied, wenn es innerhalb
2 Jahren 10 Punkte erreicht.


 

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Supervision und Eigentherapie zu richten. Um das Qualitätslabel zu erhalten bzw. zu behalten, ist es zwingend notwendig, dass jedes A-Mitglied nachweist, dass es Supervision bzw. Eigencoaching gemacht und mindestens 3 Punkte erreicht hat.
Das bedeutet, dass ohne Supervisions- bzw. Eigencoaching-Nachweis das Qualitätslabel nicht erteilt werden kann.

 

Punktevergabe

  Punkte 
Master-Ausbildung (wird einmal angerechnet) 
Fachspezifische Ausbildung (wird einmal angerechnet) 
Teilnahme an der ILPV-Jahrestagung 
Eigener Beitrag bei der ILPV-Jahrestagung 
Teilnahme an einer Regionalgruppe (4 mal in 2 Jahren nachzuweisen) 
Übernahme eines aktiven Beitrages (z.B. Vortrag o.ä.) in einer Regionalgruppe 
Leitung und Organisation einer Regionalgruppe (4 mal in 2 Jahren) 
Teilnahme an einem Weiterbildungsseminar in Therapie und Coaching im Sinne
authentischen ILPs 
Ausbildungs- und Seminartätigkeit in ILP (in 2 Jahren) 
Eigentherapie in ILP (6 Sitzungen in zwei Jahren) 
Regelmäßige therapeutische oder beratende Tätigkeit (8 Sitzungen in zwei Jahren)
als ILP-Therapeut oder Coach 

 

Die Teilnehmerlisten der Weiterbildungsseminaren bzw. fachspezifischen Ausbildungen und Regionaltreffen werden vom Veranstalter bzw. Leiter (mit Unterschrift der Teilnehmer) als Excel-Tabelle geführt und ans Sekretariat des ILPV geschickt.
Bei artverwandten Fortbildungen (lösungs-, ressourcenorientiert, systemisch) reichen die Mitglieder eine Kopie ihrer Teilnahmebescheinigung beim Sekretariat ein.

Die Vorstandsvorsitzenden (für die Schweiz Gerald Benz, für Deutschland Karin Heckel)
entscheiden dann über die Anerkennung der jeweiligen Maßnahme.

Der aktuelle Punktestand kann seitens der Mitglieder beim Sekretariat abgefragt werden.